Dipl.-Psych. Stefan Röhring
Psychotherapeutische Praxis

Häufige Fragen


Welche Beschwerden/ Erkrankungen werden behandelt?

Ich behandle Beschwerden, die sich beispielsweise als Depressionen, Angst- oder Zwangsstörungen, Essstörungen, psychosomatische Beschwerden oder Persönlichkeitsstörungen zusammenfassen lassen. Sollte bei Ihnen hingegen z.B. eine akute psychotische Symptomatik oder eine unbehandelte Suchtproblematik vorliegen, sind in diesen Fällen andere Anlaufstellen zu empfehlen. Dies gilt auch dann, wenn eine Paar-/Eheproblematik im Vordergrund steht. Ob eine Psychotherapie für Sie in Frage kommt, lässt sich am besten in einem Erstgespräch klären.

Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten einer Psychotherapie?

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten einer Psychotherapie. Dies gilt für Einzel- als auch für Gruppenpsychotherapie. Dazu muss nach den ersten, den so genannten Sprechstunden und Probesitzungen, ein Antrag an Ihre Krankenkasse gestellt werden. Die Kosten für die Therapie werden mir direkt erstattet, Sie müssen lediglich Ihre Chipkarte mitbringen. Eine Überweisung ist nur noch nötig, wenn Sie mit Ihrer Krankenkasse einen „Hausarztvertrag“ abgeschlossen haben.

Wie beginnt eine Psychotherapie?

Nach dem telefonischen Erstkontakt findet zunächst ein persönliches Erstgespräch („Sprechstunde“) in meiner Praxis statt. Dabei werden wir gemeinsam überlegen, ob wir eine Therapie durchführen werden. Dazu müssen wir die Fragen klären, ob in Ihrem Fall eine Therapie bei mir angezeigt ist, ob Sie mit mir arbeiten können und wollen, ob ich Ihnen ein therapeutisches Angebot machen kann und ob ich mit Ihnen arbeiten kann. Erst wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, werden wir einen Antrag an Ihre Krankenkasse zur Kostenübernahme einer Psychotherapie stellen.

Was bringe ich zu meinem ersten Termin mit?

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, benötigen Sie für die erste Sitzung (und in jedem neuen Quartal) Ihre Versichertenkarte. Eine Überweisung ist nur noch nötig, wenn Sie mit Ihrer Krankenkasse einen „Hausarztvertrag“ abgeschlossen haben. Sollten Sie wegen Ihrer Beschwerden schon an anderer Stelle (Klinik, Psychotherapeut, Arzt) in Behandlung (gewesen) sein, bringen Sie bitte die entsprechenden Berichte/ Arztbriefe zum Erstkontakt mit.

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Eine Kurzzeittherapie dauert ca. ein halbes Jahr, eine Langzeittherapie etwas mehr als ein Jahr. In bestimmten Fällen kann eine Verlängerung der Therapie notwendig sein.

Wie viel Zeit nimmt eine Psychotherapie in Anspruch?

Damit eine Psychotherapie wirksam sein kann, ist von Ihrer Seite aus ein gewisser Zeitaufwand nötig. Dazu zählen natürlich zunächst die 50-minütigen Einzel- und 100-minütigen Gruppensitzungen. In der Verhaltenstherapie geht es jedoch auch darum, konkrete Verhaltensweisen im Alltag in kleinen Schritten zu verändern und neu zu erproben. Dies benötigt Zeit, so dass Sie auch zuhause mit einigem Zeitaufwand rechnen sollten. Daneben werde ich Sie, besonders zu Beginn der Therapie, auch um das Ausfüllen wichtiger Fragebögen o.ä. bitten.

In welchen Abständen finden die Therapiesitzungen statt?

Nach der Anfangsphase der Therapie (Sprechstunden und Probesitzungen im Einzelsetting) finden die Gruppensitzungen (100 min.) jeweils in meist wöchentlichen Abständen zu festen Terminen statt. Die Einzelsitzungen (50 min.) finden – je nach Behandlungskonzept - in unterschiedlichen Abständen, meist auch zu festen Terminen statt. Können Sie Ihren Termin aus einem wichtigen Grund einmal nicht wahrnehmen (z.B. wegen Urlaub), ist nach rechtzeitiger Absprache mit mir für diese Zeit eine Unterbrechung möglich. Besonders in der Gruppentherapie ist jedoch eine weitestgehend regelmäßige Teilnahme sehr wichtig. Nach dem Ende der Gruppentherapie wird die Frequenz der Einzelsitzungen verringert („Ausschleichphase“), um zu überprüfen, wie gut Sie inzwischen selbst mit Schwierigkeiten zurechtkommen und um bei Bedarf noch Unterstützung leisten zu können.

Erfährt jemand von meiner Psychotherapie?

Außer Ihrer Krankenkasse erfährt von meiner Seite aus niemand von Ihrer Psychotherapie. Ich unterliege (wie ein Arzt) der Schweigepflicht.